Lärmschutz – für die Gesundheit der Anwohner

Hintergrund

Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb setzt die Autobahn Westfalen alles daran, die Lärmbelastung für Anwohner ihrer Strecken zu reduzieren – auf bestehenden Autobahnen, auf denen die Verkehrsbelastung in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen ist, ebenso wie bei Neu- und Ausbauprojekten. Bei den Letztgenannten beschäftigen sich Autobahn-Ingenieure im Vorfeld bereits intensiv mit den Auswirkungen von Baumaßnahmen auf anliegende Häuser und Siedlungen. Mithilfe exakter 3-D-Modelle der jeweiligen Topografie und komplexer Berechnungsprogramme können sie die Lärmbelastung für jedes Gebäude genau bestimmen sowie frühzeitig konkrete Schutzmaßnahmen ableiten. Bei Neu- und Ausbauvorhaben werden diese gemeinsam mit den Betroffenen erörtert und anschließend in einem Planfeststellungsverfahren beschlossen.

Einer, dem beim Thema Lärmschutz so schnell keiner etwas vormacht, ist Peter Wiesch. Seit 28 Jahren beschäftigt sich der Bauingenieur, der als Referent für Immissionsschutz bei der Autobahn Westfalen tätig ist, intensiv mit Berechnungsmodellen, der Umsetzung von Verordnungen und Gesetzen sowie allen realisierbaren Schutzmaßnahmen. Das reicht von passivem Lärmschutz durch den Einbau höherwertiger Fenster über die Neudämmung von Dächern und Fassaden bis hin zu aktivem Lärmschutz durch das Aufschütten von Erdwällen, die Installation von Lärmschutzwänden oder sogar den Bau eines Tunnels. Aus Erfahrung weiß Wiesch: „Gerade beim Bau von Autobahnen ist Lärmschutz eine herausfordernde Disziplin.“

Lärm wird nicht gemessen, sondern nach einer Formel für jeden Anlieger individuell berechnet. Um ein gerichtsfestes Ergebnis zu erhalten, wird dabei immer mit den ungünstigsten Bedingungen für den Betroffenen gerechnet. Dazu zählt beispielsweise Wind von der Autobahn in Richtung des Anliegers. Allerdings ist für die Experten nicht die größte Lärmspitze, etwa wenn ein Motorradfahrer mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn vorbeirauscht, sondern der jährliche sogenannte „Mittellungspegel“ entscheidend. Um diesen zu erhalten, wird die durchschnittliche Lärmbelastung am Tag und in der Nacht über das gesamte Jahr errechnet.

Dass man selbst mit dem besten Lärmschutzkonzept nicht immer jeden Anwohner zufriedenstellen kann, liegt in der Natur der Sache. Die Wahl der Maßnahmen sei immer auch von den Kosten abhängig, verdeutlicht Wiesch. „Wir können für ein alleinstehendes Haus nicht eine Lärmschutzwand für 1 Mio. € aus Steuermitteln hochziehen. Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.“ Für eine Siedlung von 30 Häusern sind bei gleicher Lage die Chancen auf eine Lärmschutzwand ungleich höher als für einzelne Häuser. „Dabei handelt es sich um einen schwierigen Abwägungsprozess“, betont der Experte. Selbst wenn er persönlich jedem Anwohner den maximalen Lärmschutz gönne, seien ihm in manchen Fällen die Hände gebunden. Umso wichtiger ist ihm, dass bei den Berechnungen keine Fehler unterlaufen, die seine Entscheidungen vor Gericht anfechtbar machen.

Den vielerorts anstehenden sechsspurigen Ausbau von Autobahnen begreift der 54-Jährige als besondere Chance. An diesen Stellen erhalte die Autobahn GmbH die Möglichkeit, etwas im Sinne der Anwohner zu tun: „Durch den Ausbau von beispielsweise vier auf sechs Fahrspuren sind in diesen Bereichen die einzuhaltenden gesetzlichen Grenzwerte der Lärmvorsorge deutlich niedriger als die vom Bund definierten Werte für die Lärmsanierung an Bestandsautobahnen. Letztere stellen eine freiwillige Leistung dar und werden nach Dringlichkeit im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel durchgeführt. Deshalb profitieren viele Gemeinden vom Ausbau vorhandener Autobahnen massiv.“

Foto: Autobahn Westfalen