Mehr als 70.000 Fahrzeuge sind täglich auf der A45 unterwegs – eine enorme Belastung, nicht nur für die Tragfähigkeit der Straßen und Brücken. Die hohen Verkehrsbelastungen, die auf die Autobahn wirken, haben auch noch Folgen ganz anderer Art. Entscheidend sind zum Beispiel umweltrechtliche Gesichtspunkte, etwa Fragen rund um das Thema Entwässerung.
Ziel moderner Entwässerungssysteme ist es, Menschen, Natur und Umwelt zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund des weiter steigenden Verkehrsaufkommens und der veränderten Umweltbedingungen wird dies immer wichtiger. „Derzeit aber sind die entsprechenden Systeme an der A45 technisch in verschiedenen Abschnitten noch auf dem Stand der 60er Jahre“, unterstreicht Bernd Danzenbächer von der Regionalniederlassung Südwestfalen des Landesbetriebs Straßenbau NRW.
So werde das anfallende Niederschlagswasser an den verschiedenen Einleitungsstellen entlang der A45 überwiegend ohne Vorbehandlung in die Gewässer eingeleitet. Stellenweise seien Regenrückhaltebecken vorhanden. Diese lägen jedoch mehrheitlich im Hauptschluss der Gewässer. Oftmals lasse sich vor Ort feststellen, dass es nicht wirklich gelinge, das Niederschlagswasser entsprechend den heutigen Anforderungen zurückzuhalten. Vereinzelt fließe das Wasser vor der Einleitung in Gewässer auch städtischen oder gemeindlichen Regenwasserkanälen zu.
Bei der Planung von Straßenentwässerungsanlagen seien verschiedene Grundsätze zu beachten. Das Oberflächenwasser werde, soweit möglich, über die Bankette am äußeren Rand der Straßenkrone ins Gelände abgeleitet. Dort versickere es unter Ausnutzung des natürlichen Reinigungsvermögens des Oberbodens breitflächig. „Dies ist aufgrund von notwendigen Bordanlagen, Querneigungen sowie Einschnittslagen der Autobahn nur stellenweise umzusetzen. Anderenfalls wird das Oberflächenwasser in Entwässerungsrinnen vor dem Mittelstreifen oder in Rasenmulden gesammelt und mittels Abläufen einem geschlossenen Regenwasserkanalsystem zugeführt“, erklärt Bernd Danzenbächer.
Um die Bemessung der Entwässerungsanlagen optimal vorzubereiten, haben die Experten von Straßen.NRW die abflusswirksamen Flächen erfasst und diese nach ihrem jeweiligen Befestigungsgrad unterteilt. Vereinzelt werden an der A45 festgesetzte oder geplante Trinkwasserschutzgebiete tangiert. Hier sind weitere bautechnische Maßnahmen notwendig. Unter anderem geht es darum, Fahrbahn und Mulden abzudichten.
Ein wichtiger Punkt: Straßen.NRW ist aufgefordert, die Zahl der Einleitungsstellen aus betrieblichen Gründen zu minimieren. Im Bereich zwischen Wilnsdorf und Siegen-Süd gibt es zum Beispiel bisher sieben Einleitungsstellen. Sie werden auf vier Betriebspunkte reduziert. An jeder Einleitungsstelle wird das Niederschlagswasser durch verschiedene Arten von Behandlungsanlagen geführt und gedrosselt in die Vorfluter eingeleitet. Da das Terrain in Südwestfalen sehr anspruchsvoll ist, werden die Regenrückhalte- und Klärbecken zurzeit überwiegend als Betonbecken und nicht als Erdbauweise ausgeführt. Der Betriebsdienst kann die Anlagen dadurch zudem leichter unterhalten. Bei der Lage der Einleitungsstellen achtet Straßen.NRW darauf, keine Entwässerungseinrichtungen Dritter mitzubenutzen.
Grundsätzlich gilt es, die gesetzlichen Vorgaben nach Wasserhaushalts- und Landeswassergesetz einzuhalten und diese auf die Vorgaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie abzustimmen. Hier sind sowohl strukturelle als auch ökologische und chemische Belange des Gewässers von Bedeutung.
Foto: Bernd Danzenbächer, Straßen.NRW