Vorsorge bei Brückenarbeiten: Sicherheit ist oberstes Gebot

Hintergrund

Wenn eine neue Brücke entstehen soll, müssen die Verantwortlichen eine Vielzahl an Faktoren berücksichtigen – von topographischen Besonderheiten über finanzielle Rahmenbedingungen bis hin zu bautechnischen Restriktionen. Diese können unterschiedlicher Prägung sein und mitunter eine sehr große Bedeutung einnehmen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist – auch noch mehr als 70 Jahre nach Ende des Zweites Weltkriegs – die Frage, ob etwaige Funde von Kampfmitteln dem Bau im Wege stehen könnten.

In den meisten Fällen gelingt es, die Hinterlassenschaften sicher zu entschärfen. Dennoch kommt es immer wieder zu Detonationen, die gravierende Folgen verursachen können. Umso wichtiger ist es, dass alle Baubeteiligten umfassendes Wissen über die Gefahren von Kampfmitteln mitbringen. Sowohl die präventiven Maßnahmen im Vorfeld des Brückenbaus als auch die stete Kontrolle während der Arbeiten erfordern ein Höchstmaß an Akribie und Umsichtigkeit.

Rund 1000 Städte und Orte in Deutschland sind während des Zweiten Weltkriegs bombardiert worden. „Auch hier im Siegener Raum können Kampfmittel im Boden zu finden sein, da die Stadt damals sehr viel mit Kriegsindustrie zu tun hatte“, erläutert Katharina Borowski von der Regionalniederlassung Südwestfalen des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Einem konkreten Anhaltspunkt sind die Experten im Zuge der Vorbereitungsarbeiten zum Neubau der Hangbrücke Eisern nachgegangen. Aufgrund der Luftbildauswertungen konnten sie hier nicht garantieren, ohne entsprechende Maßnahmen sicher und gefahrlos zu bauen. Da sich unterhalb der Brücke eine große Schlackenhalde befindet und der Boden somit per se sehr eisenhaltig ist, sind klassische Sondierungen schwieriger durchzuführen als dies üblicherweise der Fall ist.

Bei felsigem Boden, der entlang der A45 die Regel ist, war es in den 1960er Jahren üblich, die Brücken „flach“ zu gründen. Die Verantwortlichen haben die Baugruben also bis zum anstehenden Fels ausgehoben (teilweise circa acht Meter tief) und das Fundament auf dem Fels gegründet. Durch diese Baugrubengröße muss bereits damals das Gelände stark umgegraben worden sein. Die neuen Pfeiler bringt Straßen.NRW jedoch in der Regel zwischen den Bestandspfeilern an, sodass keine Kollision mit den Bestandsfundamenten geschieht. Bei der Hangbrücke Eisern galt es deshalb, die Bestandsunterlagen und Bodengutachten aus den 60er Jahren zu nutzen, um die damaligen Baugruben zu ermitteln. Dadurch konnte Straßen.NRW in Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt letztlich nachweisen, dass das gesamte Gelände damals bis zum Fels – dort können keine Kampfmittel liegen – umgegraben worden ist. Der Verdacht auf Kampfmittel ist hier somit entkräftet, wie Katharina Borowski erläutert. Die Baumaßnahme darf daher ohne weitere Sondierungsmaßnahmen erfolgen.

Foto: Straßen.NRW